Wie wird die Liquiditätslücke ermittelt?
Als Geschäftsführer prüfen Sie ausschließlich den heutigen Tag (Stichtag).
Es geht nicht um die Zukunft, geplante Einnahmen, gute Aussichten oder Maßnahmen, die erst noch kommen — sondern nur darum, ob das Unternehmen heute alle Zahlungen leisten kann, die heute fällig sind.
Es müssen zwei Zahlen ermittelt werden:
A. Fällige Verbindlichkeiten am Stichtag
Was zählt dazu? Alles, was rechtlich heute bezahlt werden muss:
- Lieferantenrechnungen mit Fälligkeit ≤ Stichtag
- Löhne und Gehälter, die heute zahlbar sind
- Sozialversicherungsbeiträge
- Steuerzahlungen (USt, LSt, KSt), sofern fällig
- Zinsen und Tilgungen
- Mieten, Leasingraten
- Sonstige Zahlungsverpflichtungen mit heutiger Fälligkeit
Nicht einzubeziehen:
- Noch nicht fällige Rechnungen
- Gestundete Verbindlichkeiten (mit wirksamer Vereinbarung)
- Bestrittene Forderungen
- Rückstellungen
- Zukünftige Verpflichtungen
B. Verfügbare liquide Mittel am Stichtag
Was zählt dazu? Alles Geld, über das das Unternehmen heute tatsächlich verfügen kann:
- Bankguthaben (frei verfügbar)
- Kassenbestand
- Sofort abrufbare Kreditlinien (nicht gekündigt, nicht unter Bedingungen)
- Fest zugesagte, sofort abrufbare Gesellschafterdarlehen
Nicht einzubeziehen:
- Offene Kundenforderungen
- Erwartete Zahlungseingänge
- Geplante Darlehen
- Mündliche Zusagen
- Umsätze der nächsten Tage
Berechnung der Liquiditätslücke
Die 10 %-Formel dient zur Beurteilung, ob eine Liquiditätslücke insolvenzrechtlich relevant ist und damit eine 3-Wochen-Betrachtung auszulösen ist.
Wie funktioniert die 3-Wochen-Prüfung nach § 17 Abs. 2 InsO?
Ist es heute realistisch und belastbar sicher, dass innerhalb von 21 Tagen genug Geld zufließt, um alle fälligen Zahlungen vollständig zu leisten?
Nicht: „Kommt bald Geld?" — Nicht: „Haben wir gute Aussichten?" — Nicht: „Wird es irgendwie klappen?"
Für die nächsten 21 Tage müssen zwei Größen gegenübergestellt werden:
✓ Zulässige Einzahlungen
Nur gesicherte Zuflußsse dürfen berücksichtigt werden:
- Zahlungseingänge aus Forderungen, wenn der Eingang innerhalb von 3 Wochen realistisch gesichert ist
- Verbindlich zugesagte Darlehensauszahlungen
- Fest zugesagte und realisierbare Gesellschaftereinlagen
- Vereinbarte Stundungen oder Zahlungsaufschübe (schriftlich fixiert)
✗ Nicht zulässig:
- Erwartete Umsätze
- „Normalerweise zahlen Kunden…"
- Hoffnungen auf Bankgespräche
- Noch nicht genehmigte Kredite
- Restrukturierungsmaßnahmen, die erst später greifen
⚠ Alle fälligen Auszahlungen
Alle Zahlungen, die innerhalb der nächsten 3 Wochen fällig werden. Keine Zahlung darf weggelassen oder verschoben werden, nur um das Ergebnis zu „retten".
- Lieferantenrechnungen
- Löhne und Gehälter
- Sozialversicherungsbeiträge
- Steuerzahlungen
- Mieten, Leasing
- Zinsen und Tilgungen
- Sonstige zwingende Zahlungsverpflichtungen
Was bedeutet „überwiegende Wahrscheinlichkeit"?
Das ist kein Bauchgefühl. Überwiegend wahrscheinlich heißt: sicher und belegbar.
✓ Ausreichende Sicherheit
- Schriftliche Zusagen
- Verträge oder Zahlungspläne mit hoher Verlässlichkeit
✗ Nicht ausreichend
- Mündliche Zusagen
- Absichtserklärungen
- Optimistische Annahmen
Was bedeutet „vollständig geschlossen"?
Am Ende der 3 Wochen darf keine erhebliche Liquiditätslücke mehr bestehen. Das bedeutet konkret:
- Alle fälligen Zahlungen können geleistet werden, und
- keine relevante Restunterdeckung bleibt bestehen.
Insolvenzrisiken frühzeitig erkennen und persönliche Haftungsrisiken reduzieren.
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