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Mit den Zahlungsfristen können Sie praxisrelevante Zahlungen aus Ihren Erlösen ableiten.
Mit den Erlös-Fristen können Sie die Einzahlungsfristen aus Ihrer unternehmensspezifischen Praxis für Ihre Erlös-Sparten in Ihre integrierte Ergebnis-, Finanz- und Bilanzplanung einfließen lassen. Dabei können Sie die prozentualen Anteile für Anzahlungen und Restzahlungen hinterlegen, immer in Bezug auf den Monat der Fakturierung Ihrer Ausgangsrechnung. Mit 100 Prozent wird die gesamte gesetzliche Mehrwertsteuer berücksichtigt. Wenn Sie für eine Erlösposition keine Mehrwertsteuer verwenden wollen, hinterlegen Sie 0 Prozent.
Das System zur anteiligen Verrechnung ist besonders nützlich, wenn Sie anteilige Inlands- und Auslandsgeschäfte tätigen und somit aus Ihrer Finanzbuchhaltung einen durchschnittlichen Wert aus Ihrer Unternehmenspraxis für eine Erlössparten anwenden möchten. Wenn Sie zum Beispiel mit Hilfe Ihrer Finanzbuchhaltung feststellen, dass die Erlöse einer Sparte zu 25% mit Mehrwertsteuer zu berücksichtigen sind, geben Sie einfach 25 Prozent ein.
Dies bedeutet:
- 73,3% der Umsätze werden mit Mehrwertsteuer bezahlt.
- 22% der Umsätze gehen erst im dritten Monat nach Rechnungsversand bzw. Umsatz in der Ergebnisrechnung auf dem Konto ein.
- 34% werden im zweiten und 18% im ersten Monat nach Rechnungsstellung gezahlt.
- 26% der Erlöse gehen im Umsatzmonat als Zahlung ein.
- Ihre Kunden zahlen ohne Anzahlung.
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