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Innerhalb der Material-Fristen können Sie Ihre durchschnittlichen Auszahlungsfristen für Ihren Materialeinkauf berücksichtigen. Dabei können Sie die prozentualen Anteile für Anzahlungen und Restzahlungen in ihrer integrierten Finanzplanung abbilden.
Hierzu legen Sie den Materialeinkaufszeitpunkt für Ihre Sparte fest. Von dem Monat aus, in dem der Materialaufwand in der Ergebnisrechnung gezeigt wird, wird der Einkauf berechnet. Die Zahlungsfrist wird in Bezug auf den abgeleiteten Einkaufsmonat berücksichtigt.
Es wird die gesetzliche Mehrwertsteuer für den Einkauf angesetzt, wenn Sie hierzu 100 Prozent angeben. Wenn Sie für eine Sparte keine Mehrwertsteuer verwenden wollen, weil Sie das Material im Ausland einkaufen, geben Sie 0 Prozent ein. Wenn Sie zum Beispiel mit Hilfe der Daten Ihrer Finanzbuchhaltung feststellen, dass im Durchschnitt dieser Sparte auf Ihre Materialeinkäufe 50 Prozent Mehrwertsteuer anfallen, geben Sie 50 Prozent ein.
Dies bedeutet:
- 50% des Materialeinkaufs werden mit Umsatzsteuer bezahlt.
- 20% des Materialeinkaufs werden im dritten Monat nach Rechnungseingang bezahlt.
- 50% des Materialeinkaufs werden im gleichen Monat des Rechnungseingangs bezahlt.
- Der Materialeinkauf erfolgt ohne Anzahlungen.
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