Informationen zum Video:
Wir empfehlen, die Ist-BWA im ersten Schritt aus Ihrer Summen- und Saldenliste abzuleiten. Hierin sollten alle Konten mit einer KAG versehen werden, um die BWA zu berechnen.
Bitte beachten Sie, dass auch die kalkulatorischen Werte die Ist-BWA verändern können. Daher ist es wichtig, unterhalb der Ist-BWA das monatliche und kumulierte Ergebnis Ihrer Finanzbuchhaltung zur Plausibilitätskontrolle einzugeben.
Wir empfehlen dringend, ältere Reportings nicht mehr zu verändern. Insbesondere nicht, wenn diese an Banken oder andere Adressaten herausgegeben wurden. Wenn, in der Finanzbuchhaltung in alte Monate gebucht wurde, geht dieser Betrag in ihrem integrierten Reporting in den aktuellen Monat ein und nicht in den vergangenen Monat. Daher sollte die Plausibilitätskontrolle mit dem kumulierten Ergebnis der Finanzbuchhaltung auf Null aufgehen, es sei denn es wurden kalkulatorische Werte eingegeben.
Die Positionen in der Ist-BWA können Sie anhand der KAG-Liste verändern, aktivieren und sperren. Die KAG-Liste ist oben rechts im Menü anklickbar. Wenn Sie zum Beispiel eine weitere Erlössparte nutzen wollen, aktivieren Sie diese. Anschließend können Sie die Bezeichnung ändern.
Wenn Sie die Ist-BWA im ersten Schritt mit allen unternehmensspezifischen Positionen und Bezeichnungen dargestellt haben, können Sie zum nächsten Schritt übergehen, der Plan-BWA.
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