Informationen zum Video:

Innerhalb der sonstigen Fristen können Sie Ihre durchschnittlichen Auszahlungsfristen für weitere Aufwandspositionen festlegen, damit diese in Ihre integrierte Finanzplanung einfließen. Diese Aufwandspositionen werden in der BWA zum Beispiel in den Sachkosten gezeigt.

Ausgehend vom Monat des Rechnungseingangs, geben Sie die prozentualen Anteile für Anzahlungen und Restzahlungen an.

Es wird die gesamte gesetzliche Mehrwertsteuer für die Aufwandspositionen angesetzt, wenn Sie hierzu 100 Prozent angeben. Wenn Sie für eine Position keine Mehrwertsteuer verwenden wollen, geben Sie 0 Prozent ein. Wenn Sie mit Hilfe der Daten Ihrer Finanzbuchhaltung auswerten, dass für eine Aufwandsposition im Durchschnitt nur 80 Prozent Mehrwertsteuer anfällt, geben Sie 80 Prozent ein.

Dies bedeutet:

  1. 73,3% der sonstigen Aufwendungen werden mit Umsatzsteuer bezahlt.
  2. 22% der Aufwendungen werden erst im dritten Monat nach Rechnungseingang bezahlt.
  3. 34% werden im zweiten und 18% im ersten Monat nach Rechnungseingang gezahlt.
  4. 26% der Aufwendungen werden im gleichen Monat des Rechnungseingangs bezahlt.
  5. Sie zahlen innerhalb dieser Aufwandsart ohne Anzahlung.