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Die integrierte Unternehmensplanung dient als strategisches Instrument zur Planung, Steuerung und Kontrolle von Unternehmensentscheidungen. Sie verknüpft Ergebnis-, Finanz- und Bilanzplanung zu einem kohärenten Modell, das Transparenz und Zuverlässigkeit der Unternehmensdaten sicherstellt und fundierte Entscheidungsgrundlagen liefert.
Kennzahlen plausibilisieren die Planung und decken Soll-Ist-Abweichungen sowie potenzielle Grenzwertüberschreitungen (Covenants) auf. Eine isolierte Planung der Finanzen oder Ergebnisse ist nicht ausreichend, um eine ganzheitliche Unternehmensentwicklung darzustellen.
Seit dem 01.01.2021 sind Geschäftsführer nach §1 StaRUG zur Krisenfrüherkennung und -management verpflichtet, um bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Verstöße können Schadensersatzansprüche nach §43 GmbHG oder §93 AktG nach sich ziehen.
Gemäß §18 InsO ist ein Prognosezeitraum von 24 Monaten erforderlich, was nur durch eine integrierte Planung mit mindestens dreijähriger Jahresplanung auf Monatsbasis erreicht werden kann. Ziel ist die Etablierung einer Risiko- und Kennzahlenanalyse, um die Unternehmenssicherheit zugunsten aller Stakeholder zu erhöhen.
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